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02.08.2010 -Pforzheim: Motorradfahrer nach Unfall auf der Königsbacherstr. schwer verletzt
02.08.2010 -Pforzheim: Motorradfahrer nach Unfall auf der Königsbacherstr. schwer verletzt

Tief betroffen sind die Anwohner der Oranierstr.. Am Mittwoch verbreitete sich die Information: Eine Italienische Familie aus Pforzheim hatte in Italien einen Verkehrsunfall, bei welchem zwei Menschen starben. Offensichtlich fuhr das Fahrzeug der Familie, welche aus Italien unterwegs nach Pforzheim war, bei einer hohen Geschwindigkeit fronatel gegen einen anderen PKW. Der 56-Jähriger Familienvater und seine 15-jährige Tochter starben noch auf der Unfallstelle, der 13-jähriger Sohn und seine Mutter wurden schwerverletzt.
Am Donnerstag, gegen 05:15, wurde die Feuerwehr zu einem Brand in der Gaststätte “Linde” alarmiert. Die nach dem Notrufeingang vor Ort eingetroffene Polizei, sah bereits offene Flammen. Die Feuerwehr begann sofort mit der Erkundung des Gebäudes nach Personen und begann gleichzeitig mit den Löscharbeiten. Trotz allen Versuchen, war das Feuer allerdings bei der Ankunft der Feuerwehr so groß, dass der Raum, in welchem sich unter anderem Spielautomaten befanden, völlig ausbrannte.
Das Dach musste abgerissen werden, es besteht Einsturzgefahr. Verletzt wurde bei dem Brand niemand. Die Lienzinger straße wurde aufgrund der Feuerwehrfahrzeuge und Löscharbeiten in beide Richtungen gesperrt, zahlreiche Schaulustige haben den Löschvorgang beobachtet.
Die Feuerwehr war mehrere Stunden im Einsatz.
nicht schlecht staunten die Anwohner der Kanalstr., als sie einen Roten PKW unter einer Straßenlaterne sahen. Zwar parken viele Pforzheimer ihre Fahrezuge unter den leuchtenden Stahlrohren, doch, dass die Elektrische “Fakel” direkt auf einem Fahrzeug liegt, passiert bei uns in der Goldstadt nicht jeden Tag. So, oder nicht so, auf jeden Fall ist in der Kanalstr., kurz nach der Fahrschule Brecht eine Straßenlaterne auf den Boden gefallen und beschädigte einen roten PKW. bei meiner Ankunft war das beschädigte Fahrezug nicht mehr vor Ort, sodass ich nicht weiß, ob die Laterne auf dem Fahrzeug lag, oder nur beim Fall das Fahrzeug beschädigte und anschließend auf den Boden runterfiel.
Die vor Ort gewesenen Polizeibeamten sicherten die Lampe mit einem Flatterband, die Stadtwerke Pforzheim zersägte das Rohr und brachte es weg. Die Kabel, welche aus dem Boden herausgeguckt haben, wurden isoliert und mit einer Schutzhülle versehen, bis in der nächster Woche eine neue Laterne installiert wird. Laut dem Mitarbeiter der Stadtwerke, werden die Straßenlaternen durch eine Spezialfirma jede 5 Jahren überprüft. Die letzte von alleine gefallene Laterne war laut dem Mitarbeiter vor 10 Jahren. Insgesamt wird es wohl rund 1.700 € kosten, den Unfall abzuarbeiten (abbau der alten Laterne + Neue Laterne + Bodenarbeitskosten + Anfahrts- und Fahrzeugkosten).
Im Unglück endete ein Versuch, in einen Fahrradladen einzubrechen für einen ca. 30-Jährigen Mann am Sonntag. Nach den Angaben der Bewohner des Hauses versuchte der Drogenabhängige Mann, in einen Fahrradgeschäft in der Berleinerstr. einzubrechen, trat die erste Tür auf und versuchte, das selbe mit fder zweiten, mit Glas versehenen Tür zu machen, verletzte sich jedoch stark und lief davon. Als die Polizei zu dem Alarmgesicherten Laden antraf, fand sie die Blutspur und verfolgte diese. Die stark sichtbare Blutspur führte die Beamten zum Benckiserpark, wo sie Einmalhandschuhe vorfanden und beim Rettungsdienst nachhackten und die Auskunft bekamen, es wurde tatsächlich ein mann aus dem Benckiserpark mit Glasverletzungen mit dem Kranknewagen abtransportiert. Durch seine Verletzung konnte der Mann aus dem Geschäft nichts entwenden, die Personalien sind der Polizei bekannt, der Schaden beläuft sich auf ca. 1200 €.
Ein Molotow-Cocktail landete am Donnerstag, gegen 22.05 Uhr, direkt vor dem Fahrzeug, welches von einem 20 Jahre alten Mann gelenkt wurde. Dieser war auf der Calwer Straße gefahren, als beim Parkplatz des „Brauhaus“ wenige Meter vor seinem Fahrzeug ein Molotow-Cocktail auf die Fahrahn schlug, zerbarst und brannte. Es entstand weder Personen- noch Sachschaden.
Zu einem Unfall größerer Ausmaße kam es am Dienstag auf der Östlichen-Karl-Friedrich-Str.. Ein Autofahrer übersah an der Ampel stehende Fahrzeuge und fuhr in das letzte Fahrzeug an der Warteschlange an der Ampel ungebremst auf, wobei das Fahrzeug nach vorne geschoben wurde und insgesamt 4 weitere Fahrzeuge in folge des „Domino-Effekts“ geschoben hat, wobei 3 Personen. Ein 2-Jähriges Kind wurde ebenfalls zur vorsorglichen Untersuchung ins Krankenhaus eingeliefert. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden in Höhe von 11.000 €, mehrere Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Die Firma Biotec reinigte die verschmutzte Fahrbahn.
18.08.2010 -
Angeklagt war ein 27-Jähriger Mann aus Straubenhardt, welchem vorgeworfen wurde, bei einem Motorradfest im Bereich Straubenhardt, einen anderen Besucher mit einer Bierbank auf den Kopf geschlagen zu haben, wobei dieser verletzt wurde.
Im laufe des Festes, haben einige Personen vom Tisch eine Zigarettenschachtel genommen, obwohl sie den besitzer der Schachtel nicht kannten. Auf ein Mal kam der Angeklagte und machte die Leute an, woraufhin ein Mann dem Angeklagten vorgeschlagen hat, sich zu beruhigen und ihm anbot, zusammen ein Bier zu trinken. Der Angeklagte wollte dieses jedoch nicht und schlug den Mann ins Gesicht. Die Personen wurden danach von anderen Festbesucher getrennt.
Stunden später, als die ins Gesicht geschlagene Person bei einem Lagerfeuer außerhalb der Zelte mit seiner Ehefrau saß, kam der Angeklagte wieder und schlug den Mann mit einer Bierbank auf den Kopf. Die verletzte Person wurde nach Hause gefahren.
Im Rahmen der Befragung des Geschädigtens und seinet Frau durch den Anwalt und die Staatsanwältin kam heraus, dass der Angeklagte ziemlich provokatives Verhalten hatte. Die auf dem Kopf verletzte Person wendete sich nicht sofort der Ärztlichen Hilfe. Als ein Arzt aufgesucht wurde, hat dieser einen Verdacht einer Hirnschwellung vorgefunden. Der Mann litt 2-3 Wochen unter starken Kopfschmerzen und musste Schmerzmittel einnehmen.
Einer der Zeugen fand sich im Gerichtssaal mit einem von der Polizei gemessenem Alkoholpegel von 1,3 Promille, konnte jedoch seine Aussage tätigen.
Die Statsanwältin beantragte 40 Tagessätze + 9 monate Haft auf Bewährung. Der Angeklagte habe sich in einer der mehreren Hauptverhandlungen geäußert, er habe nie zugeschlagen, der verletzter Mann meldete sich zu spät bei dem Arzt und der Angeklagte ist bis heute nicht in irgend einer Weise polizeilich aufgefallen. Trotzdem ist die Tat eine Körperverletzung / Gefährliche Körperverletzung, aus diesem Grunde auch der Antrag.
Der Anwalt des Angeklagten hat Freispruch beantragt, weil dieZeugen seiner Meinung nach verschiedene Aussagen getätigt haben, wenn man die Aussagen vor Gericht und die Aussagen bei der Polizei vergleicht. Aussage eines Zeugen wollte der Anwalt als nichtig haben, da dieser unter Alkoholeinwirkung stand.
Der Angeklagte selber wollte sich bei dem Gericht nicht äußern.
Urteil: Der Angeklagte wurde wegen KV+GefKV zu 7 Monaten und 2 Wochen Haft unter Bewährung, sowie der übernahme der Prozesskosten verurteilt.
18.08.2010 –
Angeklagt wurde ein Mann, welchem vorgeworfen wurde, aus der ehemaligen Kaufland Ost-Filliale 5 Packungen Zigaretten im Wert von 29 € gestohlen zu haben. Der Angeklagte war während der Gerichtsverhandlung auf einen Dolmetscher angewiesen, welcher vom Russischen ins Deutsche und wieder zurück übersetzte,
Geladener Polizeibeamte: “Wir hatten von unserer Leitstelle eine Fahnung nach einem Ladendiebstahl bekommen, die Personen sollten in einen Bus eingestiegen sein. Wir verfolgten mit unserem Streifenwagen den Bus und stoßem bei dem Treppenaufgang bei der Schlössle Galerie (Museumstr). auf die Personen. In dem Mülleiner, welcher sich in der Nähe der Personen befand, haben wir den Diebesgut gefunden. Die Personen wurden mit zum Revier genommen, wohin auch der Ladendetektiv, ein ehemaliger Polizeibeamte, kam.
Im Rahmen der Anhörung der Personen, hat eine Person die Tür aufgemacht und in den Raum reingeguckt, der Ladendetektiv hat diese Person sofort erkannt und teilte es den Polizeibeamten mit”.
Zeugen:
Zeuge 1 (Aus Karlsruhe) : “Wir waren auf der Bushaltestelle und haben auf den Bus gewartet, wir waren bereits angetrunken, waren davor in einer Russischen Bar. Einer von uns war wirklich im Kaufland, er war alleine dort. Wir hatten alle Zigaretten dabei und bei keinem sind sie ausgegangen, sodass keiner Bedarf an neuer Tabakware hatte. Woher die Zigaretten, welche im Mülleimer waren, stammen, kann ich mir nicht erklären. Ich wusste nicht Mal, dass sie dort sind. Der Angeklagte war jeodch auf jeden Fall die ganze Zeit mit mir.”
Zeuge 2:
“Wir haben uns an der Haltestelle bei dem Enzauenpark getroffen und fuhren bis zum Leopoldplatz, wo wir rausgestiegen sind. Wir rauchten und redeten, als die Polizei kam und ohne irgendwelche Erklärung nach unseren Ausweisen fragte und uns durchsuchte und anschließend zum Revier brachte. Jeder von uns hat seine eigene Zigaretten, ich habe nicht gesehen, dass jemand eine größere Anzahl an Zigarettenschachteln dabei war.”
Staatsanwältin:
“Der Angeklagte machte sich mit dem Diebstahl von den 5 Zigarettenschachteln Strafbar, streitet die tat allerdings ab. Er wurde jedoch durch den Ladendetektiv eindutig erkannt. Bei einer Person aus der Gruppe wurde eine Zigarettenpackung der selben Marke vorgefunden. Alle Personen, welche zu der Zeit unterwegs waren, sind bereits wegen Diebstahl und unter Anderem wegen Diebstahl von Zigaretten vorgestraft. Die Personen waren auch Alkoholisiert. Der Diebstahl steht fest. Zu gunsten des Angeklagten kommt die Tatsache, dass der Diebeswert gering ist. Ich beantrage 40 Tagessätze je. 10 €.”
Angeklagte:
“Ich war da nicht, ein anderer war im Laden, sie waren zur zweit drin und sie waren die ganze Zeit zusammen. Der Ladendetektiv hat sich bei meiner Person geirrt.”
Urtiel: Aufgrund des niedrigen Diebeswertes und der Tatsache, dass der Angeklagte zur Zeit noch zur Schule/Ausbildung geht und nicht viel Einkommen hat, wird der Angeklagte zu 40 Tagessätzen je. 10 € + der Kosten der Verhandlung verurteilt.
04.08.2010 -
Angeklagt war ein 21-Jähriger Mann aus Kazachstan, welcher im April 2010 in der Müller-Filliale auf der Westlichen für seine Freundin Parüm im Wert von 49,95 € entwendete und samt Beute erwischt wurde. Das Parfüm war gedacht als Geschenk für seine Freundin. Der Angeklagte kam zur Verhandlung ohne Anwalt, da er der Meinung war, ein Anwalt würde ihm nicht helfen wollen.
Es stellte sich heraus, dass der Mann bereits inhaftiert war und bereits einschlägig vorgestraft war. Erst vor kurzem verließ er eine JVA. Der Arbeitslose Angeklagte wollte sich vor dem gericht nicht äußern, der Bewährungshelfer berichtete, der Angeklagte nimmt die Termine bei der Bewährungshilfe nicht in Anspruch und möchte mit der Justizbehörde nicht mitarbeiten. Auch die Soziale Prognose sieht negativ aus.
Der Angeklagte äußerte sich dem Gericht gegenüber, sollte er inhaftiert werden, so solle es geschehen
“Wenn ich wieder ins Knast komme und wieder rausgehe, ist es besser? Die Leute werden im Knast noch schlimmer. Freiheitsstrafe, dann halt Freiheitsatrafe”
Zwar hat der Angeklagte seine Tat bestanden, sah das Gericht jedoch keine weitere Gründe dafür, die Haftstrafe unter Bewährung auszusetzten und so muss der Mann für 2 Monate hinter die Gitter.
Glück hatte ein Autofahrer, welcher sein Fahrzeug am Montag gegen 3 Uhr in der Holzgartenstr. abgestellt hat. Ein Zeuge beobachtete einen 37-jährigen Mann, welcher mit Gewalt Zutritt in das fremde Fahrzeug beschaffte, und alarmierte die Polizei, welche kurze Zeit später den Einbrecher festnehmen konnte. Der Einbrecher befand sich unter Alkoholeinwirkung.
Bisher Unbekannte haben in der Nacht von Samstag auf Sonntag, kurz nach Mitternacht, in der Genossenschaftsstraße einen gefüllten Altkleidercontainer angezündet. Der Brand konnte durch die herbeigerufene Feuerwehr Ispringen, die mit 11 Mann und 2 Fahrzeugen im Einsatz war, gelöscht werden.
Der Container stand auf einer Freifläche, sodass glücklicherweise keine Gefahr für andere Gebäude bestand.
Es entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 1 500 Euro.
Wer in diesem Zusammenhang Verdächtiges wahrgenommen hat, wird darum gebeten, sich mit dem Polizeirevier Pforzheim-Nord, Tel. 07231/186-5600, in Verbindung zu setzen.
Brände können unter 0170/ 656 186 3 Rund um die Uhr gemeldet werden.